Freitag, 22. November 2019

Neun Jugendliche wegen „Rowdytum“ angeklagt

Die Chronik eines abgesagten Konzertes

Für neun von ihnen – darunter fünf Schüler – empfiehlt die Kriminalpolizei nach Abschluss der Ermittlungen, sie nach Paragraf 215 („Rowdytum“) anzuklagen. Dazu heißt es im Strafgesetzbuch der DDR: „Wer sich an einer Gruppe beteiligt, die aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung oder der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Belästigungen gegenüber Personen oder böswillige Beschädigungen von Sachen oder Einrichtungen begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Haftstrafe bestraft.“






 „Für viele der Jugendlichen ist zweifelsfrei erkennbar, dass die Ausschreitungen vom 8. August 1978 zu einem Verlust des Glaubens an ihre bis dahin bekannte Weltordnung führten“, betont Paul Brauhnert.

Quelle:Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Imke Mentzendorff, Adrian Schimpf, Rainer Strunk Sitz: Hansestadt Rostock Amtsgericht Rostock HRA 438 Persönlich haftende Gesellschafterin: Ostsee-Zeitung Verwaltungs GmbH Sitz: Lübeck Amtsgericht Lübeck HRB 2975

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